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   OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16   

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https://dejure.org/2017,13084
OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16 (https://dejure.org/2017,13084)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.04.2017 - 2 A 225/16 (https://dejure.org/2017,13084)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. April 2017 - 2 A 225/16 (https://dejure.org/2017,13084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung eines Bauvorhabens in der vom Bauherrn durch die Antragstellung festgelegten und zur Genehmigung gestellten Form von der Genehmigungsbehörde als einheitlich; "Weglassen" von "unwesentlichen" Teilen des Gesamtvorhabens nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABWÄGUNG; ARTENSCHUTZ; FLÄCHENNUTZUNGSPLAN; GENEHMIGUNGSANTRAG; GESAMTKONZEPT; KONZENTRATIONSZONE; LANDESENTWICKLUNGSPLAN; MORNELLREGENPFEIFER; TABUZONEN; TEILBARKEIT; VOGELSCHUTZ; VORRANGGEBIET; WINDENERGIE; WINDKRAFTANLAGE

  • rechtsportal.de

    Beurteilung eines Bauvorhabens in der vom Bauherrn durch die Antragstellung festgelegten und zur Genehmigung gestellten Form von der Genehmigungsbehörde als einheitlich; "Weglassen" von "unwesentlichen" Teilen des Gesamtvorhabens nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Abwägungsvorgang einer Konzentrationszonendarstellung für Windkraftanlagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum" der zuständigen Fachbehörde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1577
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16
    Dieses im Bereich des Planfeststellungsrechts entwickelte Kriterium wurde vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich auf das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren übertragen.(vgl. dazu beispielsweise BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, BRS 81 Nr. 126, BauR 2013, 1828, m.w.N.) Bei dieser notwendig mit einer Einschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte verbundenen vorrangigen Beurteilungsbefugnis der Fachbehörden, die ihre Grenze in der Verpflichtung der Gerichte findet, zu prüfen, ob die zugrunde gelegten Untersuchungen sowohl von der Ermittlungstiefe als auch vom methodischen Ansatz her eine sachgerechte Überprüfung ermöglichten, geht es um die Frage der gerichtlichen Kontrollpflichten hinsichtlich der im Verwaltungsverfahren, hier Genehmigungsverfahren, vorgelegten und erstellten sachverständigen Stellungnahmen.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16
    Das Ergebnis der Planung muss daher der insoweit privilegierten Windenergienutzung "substantiell Raum verschaffen".(vgl. zu diesem Erfordernis als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Abwägungsergebnisses BVerwG, Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BRS 65 Nr. 95, vom 13.3.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261 und - 4 C 4.02 -, NVwZ 2003, 738, vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BRS 67 Nr. 98, und vom 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, BRS 73 Nr. 94).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16
    Das Ergebnis der Planung muss daher der insoweit privilegierten Windenergienutzung "substantiell Raum verschaffen".(vgl. zu diesem Erfordernis als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Abwägungsergebnisses BVerwG, Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BRS 65 Nr. 95, vom 13.3.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261 und - 4 C 4.02 -, NVwZ 2003, 738, vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BRS 67 Nr. 98, und vom 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, BRS 73 Nr. 94).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16
    Das Ergebnis der Planung muss daher der insoweit privilegierten Windenergienutzung "substantiell Raum verschaffen".(vgl. zu diesem Erfordernis als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Abwägungsergebnisses BVerwG, Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BRS 65 Nr. 95, vom 13.3.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261 und - 4 C 4.02 -, NVwZ 2003, 738, vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BRS 67 Nr. 98, und vom 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, BRS 73 Nr. 94).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16
    Das Ergebnis der Planung muss daher der insoweit privilegierten Windenergienutzung "substantiell Raum verschaffen".(vgl. zu diesem Erfordernis als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Abwägungsergebnisses BVerwG, Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BRS 65 Nr. 95, vom 13.3.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261 und - 4 C 4.02 -, NVwZ 2003, 738, vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BRS 67 Nr. 98, und vom 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, BRS 73 Nr. 94).
  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 C 1.13

    Notwendige Beiladung bei einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16
    Abschließend zu diesem Punkt sei nur ergänzend darauf hingewiesen, dass die Klägerin die Flächennutzungsplanung der erstinstanzlich an dem vorliegenden Verfahren nicht beteiligten Gemeinde Perl(vgl. in dem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 29.7.2013 - 4 C 1.13 -, bei juris) bisher nicht zum Gegenstand einer Überprüfung in einem Normenkontrollverfahren gemacht hat.
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 12 LC 230/14

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Industriegebiet; immissionsschutzrechtlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16
    Auf die durch Verweis auf eine Entscheidung des OVG Lüneburg aus dem Jahr 2015(vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25.6.2015 - 12 LC 230/14 -, BRS 83 Nr. 68) von der Klägerin verlautbarte Rechtsansicht, dass eine Windenergieanlage in einem durch Bebauungsplan auf der Grundlage des 9 BauNVO 1968 festgesetzten Industriegebiet (MI) genehmigungsfähig sei, muss nach dem Gesagten ebenfalls nicht weiter eingegangen werden.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16
    Dabei ist eine bewusste Unterscheidung in "harte" und "weiche" Tabuzonen vorzunehmen und zu dokumentieren.(vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 4 CN 1.11 -, bei juris, m.z.N., st. Rspr.) "Harte" Tabuzonen kennzeichnen Teile des Gemeindegebiets, die für eine Windenergienutzung nicht in Betracht kommen, daher "schlechthin" ungeeignet und deswegen auch einer Abwägung zwischen den für eine Windenergienutzung und dagegen sprechenden Belangen nach § 1 Abs. 7 BauGB generell entzogen sind.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16
    Der Vortrag der Klägerin begründet weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO),(vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, seither ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist) noch rechtfertigt er die Annahme einer darüber hinaus geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16
    Die von der Klägerin wörtlich zitierte Passage aus einer Entscheidung des OVG Koblenz(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 16.5.2013 - 1 C 11003/12 -, BRS 81 Nr. 47, BauR 2013, 1630, auch bei juris, dort Rn 43 bis 45) endet an der Stelle, wo auf ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg(vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.2.2011 - 2 A 2.09 -, BRS 78 Nr. 42, BauR 2011, 1376 (jeweils nur Leitsatz, ansonsten Volltext bei juris)) verwiesen wird, wonach eine Zuordnung eines FFH-Gebietes zu den "harten Tabuzonen" in dem dort entschiedenen Fall indes gerade als gerechtfertigt angesehen wurde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11003/12

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; harte und weiche Tabuzonen bei

  • OVG Saarland, 14.03.2003 - 1 Q 11/03

    Festsetzungen des Bebauungsplans; Erteilung einer Baugenehmigung;

  • OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18

    Nicht privilegiertes sonstiges Vorhaben im Außenbereich; Baugenehmigung für Boxen

    Zunächst spricht allerdings alles dafür, dass das durch den Bauantrag der Beigeladenen festgelegte und in seiner Gesamtheit einheitlich zu beurteilende(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.4.2017 - 2 A 225/16 -, NuR 2018, 68) Bauvorhaben kein im Außenbereich privilegiert zulässiges Vorhaben im Sinne der in der Ersetzungsentscheidung des Antragsgegners dafür angeführten Vorschrift in dem § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist, da die genehmigte Lagerung verschiedener Baumaterialien wie zum Beispiel Sand und Kies zum Zwecke des Verkaufs nicht einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen dürfte.
  • OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Artenschutz; Beweisverfahren

    Im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Einschätzungen der Folgen der Errichtung der Windkraftanlagen für die erwähnten besonders geschützten Greifvogelarten in einzelnen Gutachten ist vor dem Hintergrund der wissenschaftlich-naturschutzfachlichen Unsicherheiten darauf zu verweisen, dass die Verwaltungsgerichte in dieser Situation nicht zur Vergabe "weiterer Forschungsaufträge" verpflichtet sind.(vgl. hierzu beispielsweise "Unteilbarkeit" eines aus mehreren Windkraftanlagen bestehenden Vorhabens OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.4.2017 - 2 A 225/16 -, SKZ 2017, 167).

    Die Genehmigungsbehörde ist weder verpflichtet noch befugt, eine genehmigungsfähige Variante der Anlage oder ihres Betriebs "herauszusuchen", selbst zu "entwickeln" und dann zu genehmigen.(vgl. beispielsweise zur "Unteilbarkeit" eines aus mehreren Windkraftanlagen bestehenden Vorhabens OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.4.2017 - 2 A 225/16 -, SKZ 2017, 167) Die von dem Kläger insoweit angesprochene Passage auf Seite 27 oben der Verträglichkeitsstudie vom September 2013 zum Thema "vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung" (Abschnitt 6) geht von völlig anderen und falschen tatsächlichen Voraussetzungen aus und konnte vom Beklagten nicht als Antrag verstanden werden.

  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 2 C 341/18

    Flächennutzungsplan - Steuerung Windenergie - Ausweisung von Konzentrationszonen

    Diese Entscheidung beziehungsweise die Aussonderung dieser Bereiche unterliegt einer Bewertung mit entsprechenden Spielräumen, wobei die Maßstäbe für eine anschließende Kontrolle des Abwägungsergebnisses darzulegen sind.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.4.2017 - 2 A 225/16 -, NuR 2018, 68, zusammenfassend BVerwG, Beschluss vom 13.12.2012 - 4 CN 2.11 -, DVBl. 2013, 507) Die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen verbleibenden Potenzialflächen sind anschließend zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, indem die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechenden öffentlichen Belange mit dem Anliegen abzuwägen sind, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2023 - 5 KN 42/21

    Windenergie an Land: Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein

    Eine nähere Differenzierung, etwa im Hinblick auf bereits genehmigte Windkraftanlagen in diesen Pufferzonen, ist lediglich dann geboten, wenn der Planungsträger als Ergebnis seiner Untersuchung erkennt, dass mit der gewählten Methode der Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen wird (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 16: "vor diesem Hintergrund"; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. April 2017 - 2 A 225/16 -, juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - 10 A 2168/17

    Nachbarschutz und Gebot der Rücksichtnahme bzgl. Erteilung eines Vorbescheids für

    Hierfür genügt der pauschale Hinweis auf die eine andere Sachverhaltsgestaltung betreffende Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 18. April 2017 - 2 A 225/16 -, juris, nicht.
  • OVG Thüringen, 23.10.2017 - 1 EO 589/17

    Untersagung raumbedeutsamer Maßnahmen; Heilung von Planungsmängeln

    Ob der Plangeber ohne die Prüfung des Zwecks des jeweiligen Naturschutzgebietes pauschal unter Hinweis auf die bestehende Typisierungsbefugnis davon ausgehen kann, dass raumbedeutsame Windkraftanlagen regelmäßig zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Naturschutzgebieten oder seiner Bestandteile bzw. zu einer erheblichen und nachteiligen Störung führen können, ist gegenwärtig aber noch nicht abschließend geklärt (wohl auf konkretere Untersuchungen abstellend: OVG Saarland, Beschluss vom 18. April 2017 - 2 A 225/16 - juris Rn. 26; Naturschutzgebiete als aus rechtlichen Gründen einzuordnende Tabuzonen angebend: Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl., 2013, Rn. 72; während für Landschaftsschutzgebiete im Hinblick auf die Möglichkeit von Ausnahmen nach § 26 Abs. 2 BNatSchG keine harte Tabuzone möglich sein soll - a. a. O. Rn. 73 - bzw. auf den Schutzzweck abzustellen sei: ders., Bauplanerische Vorgaben für Windenergieanlagen statt Verspargelung der Landschaft, jM 2015, S. 465 ff., 467).
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